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Homepage » Garantierter Service » Laufleistungs-Garantie

Wir garantieren Ihnen die Leistungsfähigkeit unserer Produkte

Bei einem Kauf von einem Satz Continental-Sommerreifen des Profils EcoContact 3, mit dem Speed Index T (bis 190km/h), garantieren wir Ihnen eine Laufleistung der Reifen von 50.000 km. Sie erhalten während der Garantiezeit die nach 10.000 km oder mindestens einmal im Jahr erforderlichen Reifen- und Fahrzeug-Checks von uns selbstverständlich kostenlos. Fragen Sie unseren Vergölst-Fachbetrieb in Ihrer Nähe.*

* nur in teilnehmenden Filialen

Umfang der Garantie

  • Die Garantie erstreckt sich auf die zugesagte Laufleistung des unbeschädigten und ordnungsgemäß gepflegten Reifens bis zum Erreichen einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.
  • Die Garantie erstreckt sich über maximal 5 Jahre nach Erstmontage des Reifens auf das Fahrzeug und gilt nur für den Käufer und in Verbindung mit dem Fahrzeug, auf dem die Reifen montiert werden.
  • Wird die zugesicherte Laufleistung nicht erreicht, ersetzen wir den betreffenden Reifen inklusive der Montage kostenlos durch einen neuen gleichen Reifen.
  • Ist der montierte Reifen im Garantiefall nicht mehr lieferbar, montieren wir das Nachfolgemodell oder einen gleichwertigen Reifen.
  • Die Garantie gilt nicht für Reifen, die auf Fahrzeugen montiert werden, die für die gewerbliche Personenbeförderung oder als Mietwagen eingesetzt werden.
Garantiebedingungen

  • Um den Garantieanspruch zu bewahren, muss an dem Fahrzeug, an dem die Reifen montiert wurden, alle 10.000 km (Toleranz +/- 1.000 km), aber mindestens einmal im Jahr, idealerweiser im Rahmen der Saisonumrüstung, ein kostenloser Reifen- und Fahrwerks- Check in einer Vergölst Filiale durchgeführt werden.
  • Die Durchführung des Checks ist in das Garantieheft einzutragen.
  • Schäden am Fahrzeug oder falsche Einstellwerte der Achsgeometrie, die die Laufleistung der Reifen reduzieren können, müssen unverzüglich in einem Vergölst Fachbetrieb oder in einer autorisierten Fachwerkstatt behoben werden; im letzteren Fall ist die Beseitigung des Schadens mittels einer Rechnung der betreffenden Fachwerkstatt unverzüglich nachzuweisen.
  • Der Kauf der Reifen muss bar, per Kreditkarte oder EC-Cash oder über eine vom Käufer beim Kauf im Vergölst Fachbetrieb abzuschließende Finanzierung erfolgen.
  • Die Garantie umfasst den Reifen sowie die zu erbringende Dienstleistung für die Montage eines neuen Reifens an das Fahrzeug. Ein Anspruch auf Erstattung sonstiger Kosten oder Schäden besteht nicht.
  • Für die Bemessung der Laufleistung ist der Kilometerstand des Tachos des Fahrzeugs maßgebend, auf dem die Reifen montiert werden. Für den Fall der saisonalen Umrüstung auf Winter-/Sommerreifen findet eine Unterbrechung der Berechnung nach Kilometerstand nur statt, wenn die entsprechende Umrüstung in einem Vergölst Fachbetrieb vorgenommen wird und der Kilometerstand bei Umrüstung in das Garantieheft eingetragen wird.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung im Garantiefall.
  • Die Garantie ist nicht auf andere Fahrzeuge oder Personen übertragbar.
  • Das ausgefüllte Garantieheft muss für die Leistungserbringung im Garantiefall vorliegen, entsprechende Service-Checks müssen durchgeführt und abgestempelt sein.
  • Die Garantie gilt nur für die ursprünglich montierten Reifen und nicht erneut für im Garantiefall montierte Reifen.

Der Garantie-Anspruch erlischt, wenn

  • die vorgeschriebenen Reifen- und Fahrwerks-Checks nicht durchgeführt wurden
  • erforderliche Reparaturen oder Einstellungen nicht durchgeführt werden
  • der Luftdruck der Reifen während der Garantiezeit nicht korrekt eingestellt wurde
  • die Reifen auf einem anderen Fahrzeug verwendet werden.

Die Garantie umfasst nicht folgende Fälle:

  • Minderlaufleistungen, die durch Beschädigung, wie z.B. Nagelschäden, Anfahrverletzungen, Bremsplatten, etc. entstanden sind.
  • Kundenreklamationen, die sich nicht auf die Laufleistung des Reifens beziehen.
  • Minderlaufleistungen, die durch herstellerseitige Mängel, durch die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests sowie durch sonstige Nutzungen,
    die über den normalen Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr hinausgehen, verursacht werden.
  • Durch die Vergölst Laufleistungs-Garantie werden Ihre gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung und/oder Produkthaftung nicht eingeschränkt.

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