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Pressemeldung

Partikelfilter-Einbau lohnt sich noch immer!

Umrüstungszuschuss des Bundes aber gedeckelt


"Wir müssen leider draußen bleiben." Hundebesitzer kennen diesen Hinweis, der es ihnen untersagt, ihren Vierbeiner mit in den Supermarkt zu nehmen, schon lange. Er betrifft jedoch auch immer mehr Autofahrer. Denn die Zahl der Kommunen, die neue Umweltzonen einrichten oder die Bedingungen in den bestehenden Sperrgebieten verschärfen, nimmt zu. Als Vorreiter schotten Hannover und Berlin ihre Innenstädte ab Januar 2010 bereits vollständig gegen Autos ohne grüne Umweltplakette ab. In Frankfurt am Main, Bremen und Münster ist künftig wenigstens die gelbe Plakette erforderlich. Wer sich nicht an diese Anordnungen hält und die entsprechenden Hinweisschilder ignoriert, muss mit 40 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Abhilfe schafft in vielen Fällen die Nachrüstung mit einem modernen Rußpartikelfilter. Wer in den Genuss der staatlichen Förderung für diese Nachrüstung kommen will, muss sich allerdings beeilen. Darauf weist der bundesweit tätige Autoservice-Dienstleister Vergölst hin.
 
Noch fördert der Bund den Einbau von Rußpartikelfiltern mit einem einmaligen Steuernachlass in Höhe von jeweils 330 Euro. Die ursprünglich zum Jahresende auslaufende Regelung ist gerade verlängert worden - allerdings ist die Summe im Fördertopf begrenzt und reicht voraussichtlich für kaum mehr als 200.000 Pkw-Nachrüstungen. Die Zahl der potenziellen Nachrüstkandidaten hingegen ist nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe in etwa fünfmal so hoch.

"Es gilt also das Windhundverfahren: Wer schnell nachrüsten lässt, erhält die staatliche Förderung, wer sich Zeit lässt, guckt am Ende in die Röhre", erläutert Vergölst-Sprecher Peter Groß. Er bestätigt, dass in den letzten Wochen auch die bundesweit über 300 Werkstätten des zur Continental AG gehörenden Unternehmens eine verstärkte Nachfrage nach dem Einbau wartungsfreier Rußpartikelfilter verzeichneten. Bei so ausgestatteten Dieselfahrzeugen sinkt die Partikelemission dauerhaft um mindestens 30 Prozent - wodurch der Grenzwert der nächst höheren Schadstoffklasse erreicht wird.

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