Dieselrußpartikelfilter
Nachrüsten lohnt sich!Seit Ende 2005 hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, mit der die Prüfvorschriften für die Nachrüstung von Dieselrußfiltern geregelt werden. Denn der Effekt ist klar: Wird ein Rußpartikelfilter nachgerüstet, sinkt die Partikelemission bei Diesel-Pkw dauerhaft um mindestens 30 Prozent und erreicht den Partikelgrenzwert der nächst höheren Schadstoffklasse. In Deutschland ist das bei Millionen Fahrzeugen möglich, und allein bei Pkw könnten so über 2.000 Tonnen gesundheitsschädliche Dieselrußpartikel pro Jahr vermieden werden.
Weitere Vorteile für Sie!
Wird der strenge Partikelgrenzwert eingehalten, spart das aber auch Geld, denn der Gesetzgeber fördert nachgerüstete Fahrzeuge mit einem einmaligen Steuernachlass von 330 Euro rückwirkend von Anfang 2006 an bis einschließlich 2009. Der Aufschlag bei der Kfz-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum bleibt Ihnen erspart. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Sie nicht von den Fahrverboten für Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter betroffen sind, wenn die Feinstaubmesswerte gerade in Großstädten mal wieder überschritten wurden. Nicht zu vergessen sind die weitaus besseren Wiederverkaufschancen von Fahrzeugen mit eingebautem Dieselrußfilter.
Nachrüsten leicht gemacht Wir bieten Ihnen wartungsfreie Dieselpartikelrußfilter. Mit Einbau kostet das je nach Fahrzeug ab 650 Euro - eine Investition, die sich schnell amortisieren kann. Unsere Fachleute füllen Ihnen nach Einbau die Abnahmebescheinigung aus. Zusammen mit der Ihnen ausgehändigten ABE können Sie die Partikel-Minderungsstufe (PM-Stufe) in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Eine zusätzliche Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich.
Diese PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen:
- PM Stufe 1: ist für Euro 1 und Euro 2 Fahrzeuge. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von Euro 3 einhalten.
- PM Stufe 2: ist für Euro 3 Pkw. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von Euro 4 einhalten.
- PM Stufe 3: ist für Euro 4 Fahrzeuge. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den halbierten Partikelgrenzwert der Euro 4-Norm einhalten.
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