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Zufriedenheits-Garantie

Wir sind uns sicher, dass Sie zufrieden sein werden.

Das garantieren wir Ihnen.

Beim Kauf eines Satz Reifen des Fabrikats Continental, geben wir Ihnen ein 3-wöchiges Umtauschrecht, sollten Sie mit den Reifen nicht zufrieden sein.

Fragen Sie einfach unseren Vergölst Fachbetrieb in Ihrer Nähe.* 

*Nur in teilnehmenden Filialen


Die Abwicklung und Bedingungen unserer Zufriedenheits-Garantie können Sie hier nachlesen.

Durch die Vergölst Zufriedenheits-Garantie werden Ihre gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung und/oder Produkthaftung nicht eingeschränkt.


Umfang der Garantie

  • Die Garantie bezieht sich auf Ihre Zufriedenheit mit dem gekauften Reifensatz.
  • Die Garantie erstreckt sich über 3 Wochen bis zum Erreichen einer Laufleistung von maximal 3.000 km und gilt nur für den Käufer und das Fahrzeug, auf dem die Reifen montiert wurden.
  • Sind Sie unzufrieden, ersetzen wir den Reifensatz innerhalb der Garantiefrist bis zum Erreichen der maximalen Laufleistung von 3.000 km durch andere Reifen Ihrer Wahl, die im betreffenden Vergölst Fachbetrieb verfügbar sind.
  • Die Garantie gilt nicht für Reifen, die auf Fahrzeugen montiert werden, die für die gewerbliche Personenbeförderung oder als Mietfahrzeuge eingesetzt werden.
Garantiebedingungen

  • Die Garantie ist nur gültig beim Kauf und der Montage eines Satz Reifen (4 Stück) der Marke Continental mit dem im Garantieheft festgelegtem Profil in einem Vergölst Fachbetrieb.
  • Garantieleistungen werden nur am Kaufort erbracht.
  • Der Kauf der Reifen muss bar, per Kreditkarte oder EC-Cash oder über eine vom Käufer beim Kauf im Vergölst Fachbetrieb abzuschließende Finanzierung erfolgen.
  • Die Garantie umfasst die Reifen sowie die zu erbringende Dienstleistung für die Montage neuer Reifen an das Fahrzeug.
  • Ein Anspruch auf eine vollständige Barauszahlung des Garantieanspruchs besteht nicht.
  • Im Garantiefall erhält der Kunde neue Reifen seiner Wahl, die bei dem betreffenden Vergölst Fachbetrieb verfügbar sind, jedoch mit identischen Saisonkennzeichen, Reifendimension und Größe.
  • Entstehende Preisdifferenzen durch den Wechsel des Reifenfabrikats im Garantiefall werden dem Kunden gutgeschrieben bzw. berechnet.
  • Die Garantie ist nicht auf andere Fahrzeuge oder Personen übertragbar.
  • Der ausgefüllte Garantieschein muss für die Leistungserbringung im Garantiefall vorliegen.
  • Die Garantie beginnt mit dem Erwerb der Reifen, es gilt das Datum des Kaufvertrages.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn

  • Der Luftdruck der Reifen während der Garantiezeit nicht korrekt eingestellt wurde.
  • Beschädigungen eines oder mehrerer Reifen vorliegen, wie z.B. Nagelschäden, Anfahrverletzungen, Bremsplatten, etc.
  • Sonstige Schäden eines oder mehrerer Reifen vorliegen, die durch herstellerseitige Mängel, durch die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests sowie durch sonstige Nutzung, die über den normalen Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr hinaus gehen, verursacht wurden. 

                                           Nur ein zufriedener Kunde ist ein glücklicher Kunde!

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