Reifendruckkontrollsystem - Alle Infos rund um das RDKS

Seit dem 01. November 2012 müssen alle neu typengenehmigten Fahrzeuge - der Klasse "M1" - Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz: Pkw und Wohnmobile sowie - der Klasse "M1G" - geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung - in der Erstausrüstung mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein, das die Vorgaben laut ECE-R 64 erfüllt.

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