In Deutschland muss herstellerseitig eine Reifenbezeichnung an allen Reifen angebracht werden, die für Fahrzeuge gefertigt sind, welche bauartbedingt zu Geschwindigkeiten über 40 km/h in der Lage sind. Dies ergibt sich aus §36 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) sowie aus der "Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung". Die Markierung wird von den Herstellern selbst vorgenommen und direkt in den Kautschuk eingestanzt. Die Reifenbezeichnung besteht dabei aus mehreren Elementen.
Nach dem Größencode findet sich in der Reifenbezeichnung noch eine weitere Zahl, gefolgt von einem Buchstaben.
Dabei handelt es sich um:
Beide Parameter der Reifenbezeichnung müssen im jeweiligen Index nachgeschlagen werden.
Beispielsweise würde der Code "80H" bedeuten, dass die Kennzahl im Tragfähigkeitsindex (manchmal auch "Lastindex", "Load-Index" oder "LI") 80 ist und die maximal zulässige Geschwindigkeit aus dem Geschwindigkeitsindex H.
Nach einem Abgleich mit dem jeweiligen Index ergibt sich für unseren Beispielreifen 80H eine maximale Tragfähigkeit von 450 Kilogramm pro Reifen und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h.
Auf Reifen, die in der Europäischen Union zugelassen sind, muss sich grundsätzlich das Prüfzeichen "E" oder "e" als Teil der Reifenbezeichnung befinden, das die Einhaltung der EU-Norm ECE-R 30 bestätigt. Gefolgt wird der Buchstabe von einer Kennziffer, die das Land bezeichnet, das die Zulassungsprüfung durchgeführt hat. Die Zulassung gilt natürlich für die gesamte EU, unabhängig vom zulassenden Land auf der Reifenbezeichnung.
Zusätzlich zu den zentralen Symbolen und Codes der Reifenbezeichnung können noch eine Reihe weiterer Elemente auf der Seitenwand des Reifens zu finden sein, darunter: