Was ist die HU? Mit der Hauptuntersuchung soll sichergestellt werden, dass Sie mit einem Fahrzeug ohne gravierende Sicherheitsmängel unterwegs sind. Denn durch defekte Bremsen oder Ähnliches ist schnell ein Unfall passiert. Daher müssen alle Autos mit amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Abständen bei einer anerkannten Prüforganisation auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden.
HU/AU Bedeutung: Fahrzeuge, die über keine gültige HU/AU verfügen, werden nicht zugelassen und dürfen deshalb auch nicht auf der Straße fahren. Denn die HU/AU ist gesetzlich vorgeschrieben.
Seit Mai 2018 sind die Komponenten der Datenspeicherung und Datenkommunikation ebenfalls Bestandteil der Hauptuntersuchung. Daher wird nun beispielsweise auch das elektronische Notrufsystem eCall auf Funktionsfähigkeit geprüft. Es ist für alle Neuwagen seit dem 1. April 2018 Pflicht. Diese Neuerung resultiert aus einer EU-Richtlinie, die eine europaweite Vereinheitlichung der technischen Fahrzeuguntersuchungen zum Ziel hat.
Seit Januar 2010 ist auch die Abgasuntersuchung fester Bestandteil der HU. Die bis dahin übliche sechseckige AU-Plakette, die am vorderen Nummernschild angebracht war, gehört der Vergangenheit an. Denn seitdem wird nach der HU/AU nur noch eine Plakette für alles vergeben: die HU-Plakette. Sie ist rund und wird am hinteren Nummernschild befestigt. Damit erübrigt sich für viele Autofahrer die Frage: “HU oder AU?”: Sie müssen HU und AU immer zusammen durchführen lassen.
Doch was genau wird bei der Abgasuntersuchung geprüft? Im Rahmen der AU für Ihr Auto werden zunächst die relevanten Bauteile begutachtet. Das betrifft die gesamte Auspuffanlage sowie den Luftfilter und die Einspritzanlage. Können keine Undichtigkeiten oder Beschädigungen festgestellt werden, folgt die Messung der Abgaswerte. Lange Zeit wurde für diesen Teil der Abgasuntersuchung das elektronische Bordsystem auf Fehlerquellen geprüft.
Seit 2018 gibt es jedoch eine Neuregelung: Bei der Abgasuntersuchung muss für alle Fahrzeuge verpflichtend eine Endrohrmessung durchgeführt werden. Dies ist mit einem größeren Aufwand verbunden, wodurch die Kosten für die HU und AU leicht in die Höhe gestiegen sind.
HU/AU Kosten: Die HU/AU Preise variieren abhängig von der Prüfgesellschaft.
Haben Sie eine HU/AU durchführen lassen, erhalten Sie als Nachweis eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht. Sofern keine Sicherheitsmängel festgestellt wurden, wird die begehrte HU-Plakette am hinteren Nummernschild angebracht. Nach bestandener Hauptuntersuchung erhalten Sie zudem einen Stempel inklusive Namenszeichen im Fahrzeugschein.
Werden bei der HU/AU Mängel entdeckt, listen die Prüfer diese in einem abschließenden Bericht auf und erläutern sie bei Bedarf. In diesem Fall erhalten Sie zunächst keine neue HU-Plakette. Sie müssen erst alle im Mängelbericht aufgeführten Punkte beheben lassen. Für die Nachbesserung haben Fahrzeughalter einen Monat Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU/AU fällig.
Wer einen Neuwagen fährt, muss drei Jahre nach der Erstanmeldung zur HU/AU. Anschließend geht das Prüfintervall in einen Zweijahresrhythmus über. Bei Mietfahrzeugen, Taxen, Anhängern und LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ist die Hauptuntersuchung inkl. AU alle zwölf Monate fällig – und zwar bereits ab der Erstanmeldung des Fahrzeugs.
Wann genau der nächste Termin für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung fällig ist, verrät ein Blick auf die HU-Plakette, die häufig auch als TÜV-Plakette bezeichnet wird. Diese befindet sich auf dem Nummernschild am Heck des Fahrzeugs. Auf der runden HU-Plakette finden Sie in der Mitte das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung: „20“ zum Beispiel steht für 2020. Am Rand der Plakette sind die Ziffern für die Monate im Kreis angeordnet.
Die HU-Plakette wird so angebracht, dass die Ziffer für den Monat, in dem die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss, oben auf der 12-Uhr-Position steht. Alternativ können Sie auch in die Fahrzeugpapiere schauen, um festzustellen, wann die Frist abgelaufen ist.
Tipp: Vereinbaren Sie am besten einen Monat, bevor die HU-Plakette abgelaufen ist, einen Termin für die erforderliche HU/AU.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Hauptuntersuchung häufig nur „TÜV“ genannt, da der „Technische Überwachungsverein“ lange Zeit das Monopol in Sachen HU/AU innehatte. Mittlerweile gibt es allerdings weit mehr staatlich anerkannte Prüforganisationen, die eine Hauptuntersuchung inkl. AU durchführen können: Neben TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Thüringen und TÜV Rheinland haben auch DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeugs-Überwachungs-Verein), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) eine Zulassung für die Durchführung der HU.
Natürlich machen Sie die HU/AU schnell und einfach auch bei uns in den Vergölst Autowerkstätten. Dort arbeiten wir vertraglich mit der DEKRA zusammen.
Bitte bringen Sie immer Ihren Fahrzeugschein zur HU/AU Prüfung mit – amtlich als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet. In dem kleinen Faltheft sind Sie als Fahrzeughalter vermerkt sowie Stammdaten zu Ihrem Fahrzeug. So kann der Prüfer Ihr Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer checken.
Übrigens: Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) brauchen Sie nicht für die HU/AU Vorbereitung. Auch nach Ihrem Führerschein oder Personalausweis werden Sie beim Prüfungstermin nicht gefragt.
Bei Vergölst wird die HU/AU von einer der amtlichen Prüforganisationen durchgeführt. Vereinbaren Sie für Ihren HU/AU Service bei uns einfach online einen Termin in einer Werkstatt Ihrer Wahl. Zum vereinbarten Datum bringen Sie Ihr Auto dann in Ihre ausgewählte Werkstatt und sind bei der Prüfung sogar mit dabei.
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