Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung: Was Sie wissen sollten

Um die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften erlassen. Hierzu zählt auch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), deren § 29 eine regelmäßige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung vorsieht – kurz: HU und AU. Was bei der HU/AU Untersuchung geprüft wird, in welchen Abständen Ihr Fahrzeug auf den Prüfstand muss und wie Sie dabei vom Autoservice in einer Werkstatt profitieren, lesen Sie im Folgenden.

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Was wird bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft?

Was ist die HU? Mit der  Hauptuntersuchung  soll sichergestellt werden, dass Sie mit einem Fahrzeug ohne gravierende Sicherheitsmängel unterwegs sind. Denn durch defekte  Bremsen  oder Ähnliches ist schnell ein Unfall passiert. Daher müssen alle Autos mit amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Abständen bei einer anerkannten Prüforganisation  auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft  werden.

HU/AU Bedeutung:  Fahrzeuge, die über keine gültige HU/AU verfügen, werden nicht zugelassen und dürfen deshalb auch nicht auf der Straße fahren. Denn die HU/AU ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie lange dauert die HU&/AU?

Das ist unterschiedlich. Im Rahmen der  Hauptuntersuchung  testen die Prüfer Zustand, Funktion sowie Ausführung und checken, wie die verschiedenen Systeme und Bauteile Ihres Fahrzeugs zusammenwirken. Hierzu zählen:

  • sicherheitsrelevante elektronische Systeme wie ABS, ESP und die Auslöser für Airbags
  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Beleuchtungseinrichtungen  sowie andere Teile der elektrischen Anlage
  • Räder und Bereifung
  • Feuersicherheit der Gas- bzw. Kraftstoffanlagen
  • Fahrgestell, Achsen und Aufhängungen
  • Karosserie
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Seit Mai 2018 sind die Komponenten der Datenspeicherung und Datenkommunikation ebenfalls Bestandteil der Hauptuntersuchung. Daher wird nun beispielsweise auch das  elektronische Notrufsystem eCall  auf Funktionsfähigkeit geprüft. Es ist für alle Neuwagen  seit dem 1. April 2018 Pflicht. Diese Neuerung resultiert aus einer EU-Richtlinie, die eine europaweite Vereinheitlichung der technischen Fahrzeuguntersuchungen zum Ziel hat.

  

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?

Seit Januar 2010 ist auch die  Abgasuntersuchung fester Bestandteil der HU. Die bis dahin übliche sechseckige AU-Plakette, die am vorderen Nummernschild angebracht war, gehört der Vergangenheit an. Denn seitdem wird nach der HU/AU  nur noch eine Plakette für alles  vergeben: die HU-Plakette. Sie ist rund und wird am hinteren Nummernschild befestigt. Damit erübrigt sich für viele Autofahrer die Frage: “HU oder AU?”: Sie müssen  HU und AU immer zusammen  durchführen lassen.

Doch was genau wird bei der  Abgasuntersuchung  geprüft? Im Rahmen der AU für Ihr Auto werden zunächst die relevanten Bauteile begutachtet. Das betrifft die gesamte  Auspuffanlage  sowie den Luftfilter und die Einspritzanlage. Können keine Undichtigkeiten oder Beschädigungen festgestellt werden, folgt die Messung der Abgaswerte. Lange Zeit wurde für diesen Teil der Abgasuntersuchung das elektronische Bordsystem auf Fehlerquellen geprüft.

Seit 2018 gibt es jedoch eine Neuregelung:  Bei der Abgasuntersuchung muss für alle Fahrzeuge verpflichtend eine Endrohrmessung durchgeführt werden. Dies ist mit einem größeren Aufwand verbunden, wodurch die  Kosten für die HU und AU  leicht in die Höhe gestiegen sind.

HU/AU Kosten:  Die HU/AU Preise variieren abhängig von der Prüfgesellschaft.

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Das Ergebnis der HU und AU: Plakette oder Mängelbericht?

Haben Sie eine HU/AU durchführen lassen, erhalten Sie als Nachweis eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht. Sofern keine Sicherheitsmängel festgestellt wurden, wird die begehrte  HU-Plakette am hinteren Nummernschild angebracht. Nach bestandener Hauptuntersuchung erhalten Sie zudem einen  Stempel inklusive Namenszeichen im Fahrzeugschein.

Werden bei der HU/AU Mängel entdeckt, listen die Prüfer diese in einem abschließenden Bericht auf und erläutern sie bei Bedarf. In diesem Fall erhalten Sie zunächst keine neue HU-Plakette. Sie müssen erst alle im Mängelbericht aufgeführten Punkte beheben lassen. Für die Nachbesserung haben Fahrzeughalter  einen Monat Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU/AU fällig.

HU/AU: Wann ist die nächste Prüfung fällig?

Wer einen Neuwagen fährt, muss  drei Jahre  nach der Erstanmeldung zur HU/AU. Anschließend geht das Prüfintervall in einen  Zweijahresrhythmus  über. Bei Mietfahrzeugen, Taxen, Anhängern und LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ist die Hauptuntersuchung inkl. AU  alle zwölf Monate  fällig – und zwar bereits ab der Erstanmeldung des Fahrzeugs.

  

HU/AU: Wie Plakette richtig lesen?

Wann genau der nächste Termin für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung fällig ist, verrät ein Blick auf die HU-Plakette, die häufig auch als TÜV-Plakette bezeichnet wird. Diese befindet sich auf dem Nummernschild am Heck des Fahrzeugs. Auf der runden HU-Plakette finden Sie in der Mitte das  Jahr der nächsten Hauptuntersuchung: „20“ zum Beispiel steht für 2020. Am Rand der Plakette sind die Ziffern für die  Monate  im Kreis angeordnet.

Die HU-Plakette wird so angebracht, dass die Ziffer für den Monat, in dem die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss, oben auf der 12-Uhr-Position steht. Alternativ können Sie auch in die  Fahrzeugpapiere  schauen, um festzustellen, wann die Frist abgelaufen ist.

Tipp:  Vereinbaren Sie am besten einen Monat, bevor die HU-Plakette abgelaufen ist, einen Termin für die erforderliche HU/AU.

  

TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ: Adressen für Ihre HU/AU Prüfung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Hauptuntersuchung häufig nur „TÜV“ genannt, da der „Technische Überwachungsverein“ lange Zeit das Monopol in Sachen HU/AU innehatte. Mittlerweile gibt es allerdings  weit mehr staatlich anerkannte Prüforganisationen, die eine Hauptuntersuchung inkl. AU durchführen können: Neben TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Thüringen und TÜV Rheinland haben auch DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeugs-Überwachungs-Verein), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) eine Zulassung für die Durchführung der HU.

Natürlich machen Sie die HU/AU schnell und einfach auch bei uns in den  Vergölst Autowerkstätten. Dort arbeiten wir vertraglich mit der DEKRA zusammen.

  

HU/AU - was mitbringen?

Bitte bringen Sie immer Ihren  Fahrzeugschein  zur HU/AU Prüfung mit – amtlich als  Zulassungsbescheinigung Teil I  bezeichnet. In dem kleinen Faltheft sind Sie als Fahrzeughalter vermerkt sowie Stammdaten zu Ihrem Fahrzeug. So kann der Prüfer Ihr Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer checken.

Übrigens:  Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) brauchen Sie  nicht  für die HU/AU Vorbereitung. Auch nach Ihrem Führerschein oder Personalausweis werden Sie beim Prüfungstermin nicht gefragt.

Welche Strafen bei abgelaufener HU?

Ist der Zeitpunkt für die HU/AU überschritten und Sie fahren mit Ihrem Auto, obwohl die sogenannte "TÜV-Plakette" (korrekt: HU-Plakette) abgelaufen ist, drohen teils  empfindliche Strafen. Im ersten Monat gilt noch eine Schonfrist. Danach wird es immer teurer:

  • Wer zwei bis vier Monate zu spät dran ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von  15 Euro  rechnen.
  • Die Plakette ist schon seit vier bis acht Monaten abgelaufen? Dann wird ein Bußgeld von  25 Euro  fällig.
  • Zögern Sie die HU noch länger hinaus, verlangen die Ordnungshüter bereits ein Bußgeld von  60 Euro  und Sie kassieren  einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommt, dass bei der anschließenden Hauptuntersuchung ein erweitertes Prüfprogramm drohen kann – und zwar schon dann, wenn die Plakette zwei Monate abgelaufen ist.  Gut zu wissen:  Statt der Gebühr für die Standard-HU wird für die erweiterte Prüfung, die sogenannte Ergänzungsuntersuchung, ein  20 Prozent höherer Preis  veranschlagt.
  • Passiert bei abgelaufener Plakette sogar ein Unfall, kann der Fahrer zum einen für diese  Ordnungswidrigkeit  belangt werden, zum anderen verliert er unter Umständen den Schutz aus der Kfz-Versicherung.
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