Unbedenklichkeitsbescheinigungen/-erklärungen werden auch bei Umrüstungen nicht eingetragener Räder und bei Erfordernis von ABS-/ASR Tauglichkeit eine Rolle spielen.
Auf Veranlassung der ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) ist es den Reifenherstellern – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr möglich, Bestätigungen außerhalb der Norm auszustellen.
Aus diesem Grund können einige der Bestätigungen, die in der Vergangenheit ausgestellt wurden, nicht mehr erneuert werden.
Da für diese Entscheidung keine technischen Probleme ursächlich waren, bedeutet dies auch für die Zukunft:
Alle bisher ausgestellten Bestätigungen behalten weiterhin Gültigkeit.
Ihre Vergölst-Werkstatt vor Ort berät Sie gerne bei allen technischen Fragen.